Heutzutage übernehmen leider nicht einmal mehr die Erzeuger die Verantwortung für defekte oder korkige Flaschen. Nach den Bestimmungen der Vereinigung Schweizer Weinhandel werden schadhafte Flaschen nur ersetzt, wenn es sich um ein Schweizer Erzeugnis oder ein in der Schweiz abgefülltes ausländisches Erzeugnis handelt, und dies nur innerhalb eines Jahres nach dem Kaufdatum. Ausländische Weine, die im Herkunftsland oder andernorts abgefüllt wurden, können nicht ersetzt oder gutgeschrieben werden. ARVI ist binnen 8 Tagen nach der Abholung oder dem Empfang der Ware jeder Schaden oder jede Unregelmäßigkeit mitzuteilen. Jedoch behält sich ARVI Ausnahmen von dieser Regelung vor. Alle Ausnahmen müssen von der Geschäftsleitung genehmigt werden.